Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich und Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Optimedia Consulting GmbH mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Optimedia Consulting GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Optimedia Consulting GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Dienstleistungen & Leistungsbeschreibung

Es werden von Optimedia Consulting GmbH Leistungen erbracht, welche dem Zweck der Vermarktung und Präsentation von Unternehmen im Internet dienen und auf die Erhöhung der Sichtbarkeit abzielen. Optimedia Consulting GmbH schuldet dem AG keine Erbringung von Dienstleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich abweichend vereinbart wurden. Insbesondere das Erreichen von Rankingpositionen auf unterschiedlichen Suchmaschinen, welche abhängig von diversen Parametern und Anbietern ist, welche wiederum von den Anbietern nicht veröffentlicht werden, können keine Platzierungen versprochen werden.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Angebots des Kunden oder durch den Abschluss eines Vertrags mit Optimedia Consulting GmbH. Die Annahme durch den Kunden erfolgt während eines Strategiegesprächs per Videokonferenz oder Telefonat und wird anschließend schriftlich bestätigt. Dabei gelten folgende Möglichkeiten:

  1. Digitale Unterzeichnung des Vertrags (mithilfe von Docusign).
  2. Elektronische Auftragsbestätigung per E-Mail von Optimedia Consulting GmbH nach mündlicher Auftragserteilung des AG. Die elektronische Auftragsbestätigung per E-Mail von Optimedia Consulting GmbH erfolgt nach einer mündlichen Auftragserteilung des AG, sofern das Strategiegespräch zu Nachweiszwecken aufgezeichnet wird. Zu Beginn des Strategiegesprächs wird der AG ausdrücklich darüber informiert, dass die Konferenz aufgezeichnet wird. Lehnt der AG die Aufzeichnung ab, ist die Auftragserteilung ausschließlich durch eine Signatur über Docusign verbindlich.

1. Angebote von Optimedia Consulting GmbH sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.
2. Vertragspartner sind der Kunde und Optimedia Consulting GmbH. Entsteht der Vertragsabschluss durch einen Dritten, haftet dieser gegenüber allen Verpflichtungen.
3. Basis der Tätigkeit der Agentur bildet das Briefing durch den Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, ist darüber ein Gesprächsprotokoll von der Agentur zu fertigen. Dieses wird zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

§ 4 Preise

Die Preise, die von Optimedia Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich.

§ 5 Zahlungsweise und Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Leistungen von Optimedia Consulting GmbH erfolgt per Rechnung. Die Fälligkeiten werden jeweils im Angebotsschreiben oder im Vertrag festgelegt. Bei Zahlungsverzug können nach 14 Tagen Mahngebühren erhoben werden. Nach 30 Tagen Zahlungsverzug wird die Forderung an einen externen Forderungsmanagement-Partner übergeben. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei. Alle im Rahmen dieses Vertrages anfallenden Fremdkosten werden unter Beifügung von Belegen an den Kunden weiterberechnet.

§ 6 Laufzeit & Kündigung

Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem bestätigten Angebot oder Vertrag. Sofern keine Kündigung innerhalb der dort festgelegten Frist erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um den im Angebot oder Vertrag definierten Zeitraum.

Um wirksam zu sein, müssen Kündigungen in Textform erfolgen. Hierbei ist E-Mail-Verkehr ebenfalls zulässig. Die Kündigung gilt erst als wirksam zugegangen, wenn der Empfang durch Optimedia Consulting GmbH schriftlich bestätigt wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt. Hinweis: Im B2B-Bereich besteht kein Stornorecht. Jegliche vertraglich vereinbarten Leistungen sind verbindlich und können nicht einseitig vom Kunden storniert werden.

§ 7 Rücktritt & Abbruch der Leistungen

Fristen für die Leistungserbringung durch Optimedia Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Optimedia Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Optimedia Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Optimedia Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

Gerät der Kunde bei Ratenzahlungen mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Optimedia Consulting GmbH in Verzug, ist Optimedia Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Optimedia Consulting GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen. Dies gilt nur nicht, wenn zu Vertragsbeginn ein Sonderkündigungsrecht vertraglich vereinbart wurde.

§ 8 Erfüllung

Optimedia Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Optimedia Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen. Ist Optimedia Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Optimedia Consulting GmbH unberührt. Die der Agentur übertragenen Arbeiten bedürfen typischerweise beständigen Kontakts und der Abstimmung mit dem Kunden.

§ 9 Haftung

Optimedia Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Optimedia Consulting GmbH nur:

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Optimedia Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 10 Daten & Datenschutz

Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an Optimedia Consulting GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Der Kunde stellt Optimedia Consulting GmbH von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Optimedia Consulting GmbH hat diese Verstöße allein zu verantworten.

§ 11 Geheimhaltung/Unterlagen des Kunden

Die Agentur wird sämtliche Informationen, die sie über den Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den auf seiner Grundlage geschlossenen Aufträgen erhält, die aus diesen Informationen gewonnenen oder abgeleiteten Erkenntnisse und die auf deren Grundlage erstellten oder diese beinhaltenden Dokumente (nachfolgend: „vertrauliche Informationen“) auch über das Ende der vertraglichen Beziehungen hinaus vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Optimedia Consulting GmbH maßgebend. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hagen.